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3. Juli 2020ArbeitszeugnisBewerbung

Arbeitszeugnis: Wir beantworten Ihnen die fünf wichtigsten Fragen

Wann besteht ein Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, was hat es mit der wohlwollenden Formulierung auf sich und woraus besteht ein qualifiziertes Zeugnis? Zum Thema Arbeitszeugnisse gibt es viele Unsicherheiten, unzureichendes Halbwissen und offene Fragen. Die fünf häufigsten davon haben wir hier zusammengetragen und für Sie beantwortet.

1

Wofür benötige ich ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis dient dazu, Ihre bisherige berufliche Tätigkeit zu belegen, mindestens mit Art und Dauer Ihrer Beschäftigung, meistens auch mit einer genauen Aufgabenbeschreibung und Leistungsbeurteilung. Im Bewerbungsprozess können Arbeitszeugnisse wichtige Türöffner sein. Sie informieren über bisherige Positionen, Aufgaben und Leistungen des Bewerbenden aus Sicht eines Dritten, nämlich des ehemaligen Arbeitgebers. Während in Bewerbungsunterlagen im Zweifelsfall maßlos übertrieben von erfolgreich abgeschlossenen Projekten, wichtigen Führungsaufgaben oder fließenden Sprachkenntnissen die Rede sein kann, müssen Arbeitszeugnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben der Wahrheit entsprechen. Für potenzielle Arbeitgeber sind sie also eine gute Informationsquelle.
2

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Endet ein Arbeitsverhältnis, haben Mitarbeitende automatisch Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei ist es egal, von welcher Seite aus das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde oder ob es sich um einen von Anfang an befristeten Arbeitsvertrag handelt. Wichtig: Der Arbeitnehmer muss sein Arbeitszeugnis aktiv bei seinem Arbeitgeber beantragen, am besten schriftlich. Verlangt der Arbeitnehmer kein Zeugnis, muss der Arbeitgeber nicht von sich aus tätig werden. Für die Erstellung von Zeugnissen gibt es gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel müssen sie klar und verständlich sowie wohlwollend formuliert sein und in schriftlicher Form erteilt werden.
3

Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss, ebenfalls laut Gesetz, mindestens Auskunft über die Art und Dauer der Tätigkeit geben (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen des Angestellten muss das Zeugnis darüber hinaus eine genaue Aufgabenbeschreibung beinhalten sowie eine Beurteilung von Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis). Das einfache Arbeitszeugnis ist heute nur noch bei kurzen oder wenig komplexen Tätigkeiten üblich. Weitaus verbreiteter ist das qualifizierte Arbeitszeugnis, das künftigen Arbeitgebern deutlich mehr über die beurteilte Person verrät. Wichtig: Auch wenn das qualifizierte Zeugnis heute der Standard ist, sollten Arbeitnehmer bei der Beantragung ihres Zeugnisses explizit um ein qualifiziertes Zeugnis bitten. Andernfalls kann der Arbeitgeber lediglich ein einfaches Zeugnis ausstellen.
4

Was bedeutet „wohlwollendes Arbeitszeugnis“?

Ein Zeugnis soll über die bisherigen Tätigkeiten eines Mitarbeiters informieren und gleichzeitig die berufliche Weiterentwicklung dieses Mitarbeiters nicht erschweren. Daher soll es wahr und wohlwollend formuliert sein. Der Arbeitgeber soll also das Zeugnis so positiv wie möglich gestalten, und dabei natürlich dennoch bei der Wahrheit bleiben. Eindeutige Abstufungen und Noten gibt es in Arbeitszeugnissen dennoch. Wohlwollend bedeutet lediglich, dass zum Beispiel statt „die Mitarbeiterin konnte keine Kritik akzeptieren“ im Zeugnis steht „Sie konnte ihre Meinung gut vertreten.“
5

Zwischenzeugnis oder Endzeugnis – wann kann ich welches Zeugnis beantragen?

Wie der Name bereits verrät, wird das Endzeugnis zum Ende einer Beschäftigung beantragt. Ein Zwischenzeugnis dagegen wird ausgestellt, während die Beschäftigung noch andauert. Inhaltlich sind beide Zeugnisarten gleich aufgebaut. Für den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis benötigt der Mitarbeitende ein sogenanntes berechtigtes Interesse. Typische Beispiele dafür sind ein interner Stellenwechsel, eine Änderung des Aufgabenbereichs oder der Wechsel des direkten Vorgesetzten. Auch nach umfangreichen Weiterbildungen oder vor längeren Arbeitsunterbrechungen wie etwa Elternzeit ist ein berechtigtes Interesse gegeben.

Haben Sie weitere Fragen?
Gerne unterstützen wir Sie mit Rat und Tat. Weitere Informationen finden Sie hier:

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