Erreichbarkeit im Urlaub – was ist laut Arbeitsrecht erlaubt und was nicht?
Der Sommer steht vor der Tür, die Haupturlaubssaison ist greifbar nah, es locken ein paar arbeitsfreie Tage, in denen der Kopf einfach mal ausgeschaltet werden kann. Oder doch nicht? Wie sieht es aus mit Erreichbarkeit im Urlaub, dürfen Vorgesetzte oder Kollegen privat anrufen und müssen E-Mails auch im Urlaub zumindest überflogen werden? Wir haben ein paar Antworten gesammelt.
Müssen Mitarbeitende im Urlaub erreichbar sein?
Prinzipiell nein. Dank Bundesurlaubgesetz gibt es in Deutschland einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie der Name schon sagt, ist diese Zeit zur Erholung da. Während dieses Urlaubs muss weder die einfache Fachkraft noch die Führungskraft telefonisch erreichbar sein oder auf E-Mails reagieren.
Gibt es Ausnahmen?
Gibt es. Zum Beispiel ist es wichtig, den gesetzlichen Mindesturlaub (20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche) und die vom Arbeitgeber zusätzlich gewährten Urlaubstage zu unterscheiden. Während der gesetzliche Urlaubsanspruch ausdrücklich der Erholung dienen soll, können Unternehmen für die zusätzlich gewährten Urlaubstage im Arbeitsvertrag Sonderregeln festhalten, etwa eine telefonische Erreichbarkeit in einem bestimmten Zeitfenster oder der tägliche Postfach-Check.
Welche Notfälle im Urlaub rechtfertigen einen Anruf aus dem Büro?
Ziemlich wenige. Krankheitsbedingte Ausfälle von Kollegen oder eine generelle Unterbesetzung zählen nicht als Notfall und sind daher kein Grund, Urlauber zu stören. Anders sieht es bei echten Katastrophen aus, sollte beispielsweise ein Hacker-Angriff die IT komplett lahmlegen und niemand außer der urlaubenden Person kann das Problem lösen. Auch wenn der Betrieb ohne den Urlauber stillstehen müsste, etwa weil wertvolles Wissen wie Zugangsdaten und Passwörter fehlen, dürfen Unternehmen ihre Mitarbeitenden im Urlaub anrufen.
Das Diensthandy klingelt im Urlaub – ist das dann Arbeitszeit?
Tatsächlich ja. Wer seinen Urlaub unterbricht, um Anrufe entgegenzunehmen, etwas am Laptop zu erledigen oder auch physisch ins Büro zu fahren, arbeitet in dieser Zeit und hat damit Anspruch auf eine entsprechende Vergütung. Handelt es sich um mehr als ein paar Stunden, muss der Urlaubstag nachgeholt werden dürfen.
Gibt es Sonderregelungen für Führungskräfte?
Theoretisch nein, praktisch ja. Das Gesetz behandelt alle Angestellten gleich, ob Führungsposition oder nicht. Gleichzeitig wird in der Praxis ab einem höheren Karrierelevel mit entsprechender Vergütung oft eine gewisse Erreichbarkeit im Urlaub erwartet. Unser Tipp an dieser Stelle: Schon vor dem Urlaub feste Rahmenbedingungen absprechen, etwa ein tägliches Zeitfenster für Anrufe, bestimmte Szenarien, über die unbedingt informiert werden soll und andere, die Zeit bis nach dem Urlaub haben, oder wie oft am Tag Mails gelesen werden.
Wir wünschen einen erholsamen Urlaub!