Tipps zur Kündigung – formale Anforderungen und „wie sag ich’s meinem Chef?“
Die Gründe für einen Jobwechsel sind vielfältig. Entsprechend variiert auch die Stimmungslage, in der gekündigt wird. Manch einer ist froh, das aktuelle Unternehmen endlich hinter sich zu lassen, andere sind traurig, und natürlich gibt es auch die rationalen Typen, die das völlig neutral sehen. Eines ist definitiv für alle gleich: Die formalen Anforderungen an eine rechtlich bindende Kündigung.
Drei Tipps zur formal korrekten Kündigung
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und persönlich unterschrieben sein, und zwar mit vollem Namen. Weder eine Kopie (etwa als Mailanhang) noch eine mündliche Kündigung sind rechtlich bindend.
Stellen Sie Ihre Kündigung nachweisbar zu – sie wird nämlich erst mit dem Empfang wirksam. Übergeben Sie Ihre Kündigung beispielsweise in schriftlicher Form persönlich Ihrer Führungskraft und lassen sich von dieser den Empfang quittieren. Wenn Sie die Kündigung per Post versenden, bietet ein Einwurf-Einschreiben die Möglichkeit, den Zugang bestätigen zu lassen.
Stichwort Zustellung: Schreiben Sie einen eindeutigen Adressaten in Ihre Kündigung. Das kann der direkte Vorgesetzte sein oder die Personalabteilung.
Der Inhalt Ihrer Kündigung – was muss rein?
Zum Auftakt bringen Sie Ihre Kündigungsfrist in Erfahrung, diese steht in der Regel im Arbeits- oder Tarifvertrag. In Ihrer Kündigung sollte nämlich unbedingt stehen, zu welchem Zeitpunkt Sie kündigen. Alternativ können Sie die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ verwenden und am besten direkt in der Kündigung um eine Bestätigung oder Nennung des Zeitpunkts bitten, zu dem das Arbeitsverhältnis dann endet. Oder Sie erkundigen sich nach der Zustellung bei Ihrer Personalabteilung, wann dieser nächstmögliche Zeitpunkt ist.
Achten Sie auf klare Sätze und fassen Sie sich kurz – so bleibt wenig Platz für Missverständnisse oder Fehler. Zum Beispiel mit dem einfachen Satz „Hiermit kündige ich ordentlich und fristgerecht mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Termin“.
Nutzen Sie das Kündigungsschreiben auch gleich für die Bitte nach einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das steht Ihnen rechtlich zu und hilft bei der nächsten Bewerbung.
Wie sag ich’s meinem Chef – Kündigung mit Anstand
Natürlich können Sie Ihre schriftliche Kündigung kommentarlos Ihrer Führungskraft in die Hand drücken und dabei ein bitterböses Gesicht ziehen. Sie müssen sich ja jetzt nicht mehr anstrengen und in ein positives Licht rücken, denken Sie sich.
Jein, sagen wir, denn: Die Welt ist klein! Vielleicht wollen Sie irgendwann doch nochmal zu Ihrem aktuellen Arbeitgeber zurück? Oder Sie treffen Ihre Führungskraft Jahre später in einem ganz anderen Unternehmen wieder? Oder jemand im alten Unternehmen kennt jemand im neuen Unternehmen und erzählt, dass Sie die Firma „unschön“ verlassen hätten?
Die Berufswelt ist klein! Daher lautet unsere klare Empfehlung: Kündigen Sie professionell, respektvoll und höflich.
Bewerbungsberaterin Cassandra Lajko
Besser als kommentarlos und im Vorbeigehen das Kündigungsschreiben unter die Nase zu strecken, ist es beispielsweise, in Ruhe das Gespräch zu suchen. Das kann je nach Gegebenheiten telefonisch oder schriftlich sein. Teilen Sie Ihrer Führungskraft mit, dass Sie sich zur Kündigung entschlossen haben. Am besten mit einer kurzen Begründung (neues tolles Angebot, fehlende Perspektiven, geplanter Umzug…).
Idealerweise auch verknüpft mit einem Dank für die bisherige Zusammenarbeit und guten Wünschen für das Team. Direkt nach oder in diesem Gespräch stellen Sie dann das Kündigungsschreiben zu. Übrigens können Sie auch in Ihrem Kündigungsschreiben einen kurzen Grund angeben und mit einem abschließenden Dankeschön sowie guten Wünschen einen positiven Eindruck hinterlassen. Verpflichtend ist das nicht.
Nach der Kündigung ist vor dem Abschied
Mit der Einreichung der Kündigung beginnt die Kündigungsfrist. Handelt es sich nur um vier Wochen und Ihnen stehen noch drei Wochen Urlaub zu, vergeht diese Zeit natürlich sehr schnell. Die Kündigungsfrist kann aber auch mehrere Monate betragen – dann verbringen Sie noch einige Zeit im Unternehmen! Ein Grund mehr dafür, die Kündigung freundlich oder zumindest neutral und höflich zu überreichen. So können Sie hoffentlich ohne negative Emotionen Ihr altes Arbeitsverhältnis abschließen, bevor Sie hochmotiviert in neue berufliche Abenteuer starten!