Arbeitszeugnis – wer unterschreibt bei Fach- und Führungskräften, wer bei Top-Managern?
Für die einen offizielles und aussagekräftiges Dokument, für die anderen inhaltsleere Zeitverschwendung – es geht um Arbeitszeugnisse. Egal, was man von Ihnen hält: Neben den korrekten Formulierungen gibt es für Arbeitszeugnisse auch einige formale Kriterien zu berücksichtigen. Wir betrachten heute den krönenden Abschluss jedes Zeugnisses: die Unterschrift beziehungsweise die unterschreibenden Personen.
Wer unterschreibt am besten das Arbeitszeugnis?
Die unterzeichnende Person sollte die Leistung des Arbeitnehmers beurteilen können, daher unterschreibt am besten der direkte oder nächsthöhere Vorgesetzte. Alternativ kann auch die Personalleitung unterzeichnen, sofern diese hierarchisch über der Person steht, die das Zeugnis beantragt hat. Scheidet also eine Fachkraft aus dem Unternehmen aus, kann die Personalleitung das Zeugnis unterschreiben.
Handelt es sich um das Zeugnis für einen Geschäftsführer, ist die Unterschrift der Personalleitung nicht ausreichend. Bei Leitenden Angestellten, die direkt dem Vorstand oder der Geschäftsführung unterstehen, gelten zwei Dinge: Erstens muss die direkte Berichterstattung an die übergeordnete Funktion im Zeugnis stehen, zweitens muss diese Funktion dann auch das Zeugnis unterschreiben. Wer also an den Vorstand berichtet, hat Anspruch auf eine Vorstandsunterschrift unter dem Zeugnis.
Das bringt uns zur zweiten Frage: Reicht eine Unterschrift oder sollten es zwei sein?
Prinzipiell reicht eine Unterschrift unter dem Zeugnis, zwei können aber die Glaubwürdigkeit erhöhen. Hier kommt es immer auf die möglichen Konstellationen an. Oft kommt es beispielsweise vor, dass die Teamleitung zwar die Leistung der zu beurteilenden Person am besten beurteilen kann, die Unterschrift des Abteilungsleiters aber aufgrund dessen höherer Position mehr Gewicht hat. In diesem Fall können einfach beide unterschreiben. Eine ähnlich gängige Kombination sind die Unterschrift des Vorgesetzten und die der Personalleitung.
Wer unterschreibt das Arbeitszeugnis von Geschäftsführern, CEOs und Vorständen?
Wer an der Spitze eines Unternehmens steht, hat oft keinen direkten Vorgesetzten mehr. Hier gilt: Bei GmbH-Geschäftsführern muss der Alleingesellschafter, ein Vertreter der Gesellschafterversammlung, falls vorhanden ein Organmitglied des Mutterkonzerns oder der Vorsitzende des Beirates das Zeugnis unterschreiben. Bei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet der Aufsichtsratsvorsitzende. In allen Fällen sollte bei der Unterschrift die Funktion des Unterzeichners stehen.